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Zoll- und Grenzabfertigung
Zollabfertigung
Der Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt ist kein Zollflugplatz und auch kein vom Bundesministerium der Finanzen bestimmter besonderer Landeplatz.
Einflüge/Ausflüge aus Drittstaaten (nicht EU, z. B. Schweiz) sind daher grundsätzlich nicht zulässig.
Ausnahme:
Der Zoll hat vorher eine Einzelgenehmigung für diesen Flug erteilt (Einzelbefreiung vom Zollflugplatzzwang gemäß § 3 Abs. 4 i. V. m. § 2 Abs. 3 ZollV)
Die Genehmigung ist mindestens zwei Werktage vorher per FAX beim Hauptzollamt Schweinfurt zu beantragen. Das Hauptzollamt ist am Freitag nur bis 14:30 Uhr besetzt und Samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
FAX-Nr.: 09721 / 64641800
Tel.: 09721 / 64642107 oder 09721 / 64642111
Hinweis: Für die Einzelbefreiung entstehen neuerdings leider Zollkosten. Kommt der Zoll vor Ort können hier leicht Kosten von über 100,-- € anfallen.
Prüfen Sie daher ob nicht eine Zwischenlandlung zum Einflug/Ausflug auf einem Zollflugplatz oder besonderen Landeplatz erfolgen kann.
Antrag auf Befreiung von Zollflugplatzzwang im Einzelfall
grenzpolizeiliche Abfertigung
Der Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt ist Grenzflugplatz.
Bei der Ein-/Ausreise aus/in Nicht-Schengen-Staaten ist eine Anmeldung erforderlich.
Anmeldung bei der Polizeiinspektion Haßfurt.
FAX-Nr.: 09521 / 927169
Tel.: 09521 / 9270
Anmeldung grenzpolizeiliche Abfertigung
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Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt - EDQT - Hassfurt-Info 119.805 - GPS 50° 01.05' N 010° 31.46' E - Tel. +49 9521 9499-0