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Landeentgelte und sonstige Entgelte
Für unsere Leistungen erheben wir die nachstehend aufgeführten Entgelte.
Nach Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken -Luftamt Nordbayern- trat zum 01.02.2021 für den Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt eine neue Entgeltordnung in Kraft.
In der neuen Entgeltordnung wurde dem Lärmschutz noch größere Bedeutung bei der Bemessung der
Landeentgelte eingeräumt.
Die insgesamt moderaten Anpassungen der Landeentgelte waren zwingend notwendig um die Kostensteigerungen abzufangen, die seit der letzten Anpassung im Juli 2019 eingetreten sind.
Entgeltordnung
Download
Hier können Sie die neue, ab 01.02.2021 geltende Entgeltordnung ansehen oder herunterladen.
Entgeltordnung ab 01.02.2021
Hier können Sie die neue, ab 01.02.2021 geltende Entgelttabelle ansehen oder herunterladen.
Entgelttabelle ab 01.02.2021 zu § 3 der Entgeltordnung
Bei Fragen zur Entgeltordnung wenden Sie sich bitte an die Flugleitung.
Die Entgelte sind, soweit keine besonderen Vereinbarungen bestehen, in bar oder per EC-/Kreditkarte bei der Flugleitung zu zahlen.
Sie können auch gerne die Landeentgelte per App über aerops bezahlen. Nähere Informationen unter www.aerops.com oder bei der Flugleitung.
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Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt - EDQT - Hassfurt-Info 119.805 - GPS 50° 01.05' N 010° 31.46' E - Tel. +49 9521 9499-0