Zollabfertigung

Zoll- und Grenzabfertigung

NEU: Zollrechtliche Regelung im Luftverkehr / Vereinfachung bei der Zollanmeldung für Luftfahrzeuge

Luftfahrzeuge, die die entsprechende Bedingungen erfüllen, befinden sich mit dem Grenzübertritt in der vorübergehenden Verwendung oder im freien Verkehr. Diese Luftfahrzeuge müssen somit nach dem Grenzübertritt nicht mehr unter Nutzung eines Zollflugplatzes zu einer Zollstelle befördert werden (Sog. Beförderungspflicht). Ein Antrag auf Befreiung vom Zollflugplatzzwang, verbunden mit einem Antrag auf kostenpflichtige Abfertigung, ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.

Die erforderlichen Bedingungen erfragen Sie bitte zuständigen Hauptzollamt,
Telefon: 09721 / 64642107 oder 09721 / 64642111

Grenzpolizeiliche Abfertigung

Der Verkehrslandeplatz Haßfurt-Haßberge kein ist Grenzflugplatz. Bei der Ein-/Ausreise aus/in Nicht-Schengen-Staaten ist eine Anmeldung erforderlich.

Anmeldung bei der Polizeiinspektion Haßfurt.

Telefon: 09521 / 9270
Telefax: 09521 / 927169
Email: pi.hassfurt@polizei.bayern.de