Einstellung des IFR-Betriebes
Wichtige Information zum Instrumentenflugbetrieb und RMZ
Die Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt GmbH setzt den Instrumentenflugbetrieb und die RMZ auf unbestimmte Zeit aus.
Es sind keine IFR An- oder Abflüge (auch Trainingsanflüge) mehr möglich. Anflüge können (wie bisher auch) von der DFS in die Nähe des Platzes geführt werden und müssen dann ihren IFR-Teil aufheben und VFR landen. Starts können nach VFR-Regeln erfolgen und erhalten dann von der DFS in der Luft einen IFR-PickUp.
Aufhebung des Grenzübergangstatus für den Verkehrslandeplatz Haßfurt-Schweinfurt: ab dem 01.01.2023 müssen Flüge von und in "Nicht-Schengen" Staaten 48 Stunden vor An- bzw. Abflug bei der Polizeiinspektion Haßfurt angemeldet werden.